Informationen - Leistungsspektrum

Klare Analyse, sauberes Wasser

In der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung heißt es: „Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist.“

Daher beproben und analysieren wir Ihr Trinkwasser auf

  • Legionellen
  • chemische – physikalische Parameter
  • mikrobiologische Parameter.

So kommen Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach und sorgen für eine fachgerechte Überprüfung Ihres Trinkwassersystems.

Neben der eigentlichen Wasseranalyse stehen Ihnen unsere ausgebildeten Fachkräfte und unsere nach VDI 6023 geschulten und zertifizierten Techniker und Ingenieure jederzeit beratend zur Seite, und zwar an allen Niederberger-Standorten bundesweit.

Institut für Produktqualität - Unser akkreditiertes Partnerlaboratorium
Probenahme und Temperaturmessung

Gefährdungsanalysen führen wir in Kooperation mit dem SGS TÜV Saar durch.

Rechtlicher Hintergrund Trinkwasseranalyse (klick mich)

Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d oder Buchstabe e, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik befindet, haben, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, das Wasser durch ergänzende systemische Untersuchungen gemäß Satz 3 an mehreren repräsentativen Probennahmestellen auf den in Anlage 3 Teil II festgelegten Parameter zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Untersuchungspflicht nach Satz 1 besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Der Umfang und die Häufigkeit der Untersuchungen bestimmen sich nach Anlage 4 Teil II Buchstabe b.

Als Betreiber einer Anlage, der im öffentlichen Bereich Trinkwasser aus einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung bereitstellt (z.B. Duschen), ist man verpflichtet einmal jährlich das Wasser auf eine mögliche Legionellenkontamination zu untersuchen.

Als Betreiber einer Anlage, der im gewerblichen Sinne Trinkwasser aus einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung bereitstellt (z.B. Duschen), ist man verpflichtet einmal 3-jährlich das Wasser auf eine mögliche Legionellenkontamination zu untersuchen.

Erklärung welche Unternehmen von der jährlichen Prüfpflicht betroffen sind:

Die Abgabe von Trinkwasser an einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis (z.B. in Schulen, Hotels, Kindergärten) kennzeichnet die „öffentliche Tätigkeit“. D.h., es kommen im Laufe der Zeit immer wieder andere/wechselnde Personen mit dem Trinkwasser in Berührung.

In Fällen, bei denen sowohl eine „gewerbliche“ als auch eine „öffentliche Tätigkeit“ vorliegt (z.B. Hotels oder kommerzielle Sporteinrichtungen), überwiegt die „öffentliche Tätigkeit“.

In Kitas, Hotels, Schulen und ähnlichen Einrichtungen wird demnach Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgegeben.

Somit ist die Trinkwasseruntersuchung in Objekten, die im öffentlichen Sinne Trinkwasser abgeben,  jährlich durchzuführen.

Je nach Nutzung und Vorgaben des jeweiligen Gesundheitsamtes müssen weitere mikrobiologische und chemische Parameter mindestens einmal jährlich analysiert werden. Zudem kann dies im Sinne der gesunden Eigenkontrolle auch freiwillig nicht schaden.

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