"Aus den Augen, aus dem Sinn": Energetische Sanierung allein oftmals kein Heilsbringer
Energie-Ausweise nur bedingt aussagekräftig
Köln – Deutschland wird saniert, zumindest energetisch. Die Zahl der
Hauseigentümer, die entsprechende Maßnahmen ergreifen, ist nicht zuletzt
aufgrund der gesetzlichen Förderung und neuen Regelungen beispielsweise
zum Energie-Ausweis in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Dabei
ist die energetische Sanierung in den meisten Fällen durchaus
vorteilhaft. Mit ihr allein ist es oftmals aber nicht getan. Nicht jedem
Gebäudeeigentümer ist bewusst, dass viele der vermeidbaren
Energie-Kostentreiber durch derartige Sanierungsmaßnahmen gar nicht
erfasst werden. Obendrein liegen sie häufig im Verborgenen, sodass ohne
technische Hilfsmittel kein Herankommen ist.
"Der Grundsatz "Aus den Augen, aus dem Sinn" ist hierzulande leider sehr
weit verbreitet. Gerade Luftkanäle und Luftfilter von
raumlufttechnischen Anlagen sind dafür ein Paradebeispiel", erklärt
Marc-André Eickholz, Leiter der Abteilung Facility Management bei der
NIEDERBERGER Gruppe. Tatsächlich können gerade hier Ablagerungen zu
bedeutenden energetischen Verlusten führen. Zugesetzte Filter führen zu
höheren Luftwiderständen. Entsprechend erhöht sich die notwendige
Ventilatorenleistung, um eine bestimmte Luftmenge zu fördern.
"Nicht zu vernachlässigen sind zudem überhöhte Lastspitzen im
Strombezug. Auch diese fallen meist gar nicht auf", weiß der Experte.
Werden diese nicht gezielt aufgespürt, können schnell deutlich höhere
Stromkosten zu Buche schlagen. Im Zweifel hat der Gebäudeeigentümer
beziehungsweise der Nutzer die Kosten einer einzigen Lastspitze durch
überhöhte Abschlagszahlungen 12 Monate lang teuer zu zahlen. Als weitere
Kostentreiber benennt Marc-André Eickholz auch Untertischgeräte, die
Dauer-Beleuchtung in Fahrstühlen sowie zugesetzte Kälteregister.
Energieausweisen spricht der Experte nur eine geringe Aussagekraft im
Hinblick auf den energetischen Zustand eines Gebäudes zu:
"Beispielsweise kann der Primärenergiebedarf beim Bezug von Fernwärme
gegen Null tendieren, auch wenn die Fassade des Gebäudes eventuell
sanierungsbedürftig ist. Zumindest steht fest, dass der Nutzer in diesem
Fall so oder so für die Fernwärme zahlen muss." Daher sei die Aussage
eines Energieausweises – zumindest aus Nutzersicht – diesbezüglich mit
Vorsicht zu genießen, so der Facility Management-Experte der
NIEDERBERGER Gruppe.
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