Beim Wintercheck von Immobilien gebäudetechnische Anlagen nicht vergessen!
Köln – Von O bis O: Die aus dem Straßenverkehr bekannte Regelung in der
kalten Jahreszeit auf Winterreifen umzusatteln – nämlich von Oktober bis
Ostern – gilt auch für Immobilien und ihre gebäudetechnischen Anlagen.
„Frost und Schnee können Betriebsausfälle bei der Gebäudetechnik
verursachen. Dies führt zu hohen Kosten aufgrund von Frost- und
Wasserschäden sowie erhöhtem Energieverbrauch. Das gilt bei Betriebs-
und Werkstätten wie Wohngebäuden gleichermaßen“, warnt Marc Eickholz,
Leiter der Abteilung Facility Management bei der Niederberger Gruppe,
und rät dazu, spätestens im Oktober Maßnahmen für eine sichere Nutzung
von Immobilien in den Wintermonaten zu ergreifen.
Gehwege, Hofflächen, Parkplätze, Ein- und Ausfahrten sowie Durchgänge Laubfrei halten:
Feuchtes Laub erhöht die Sturzgefahr. Da bundesweit die meisten
Gemeinden die Pflicht zur Gehwegreinigung an die Immobilienbesitzer bzw.
Wohnungseigentümergemeinschaften übertragen haben, sollten sich
Hausverwaltungen frühzeitig um Fachbetriebe kümmern. „Am besten darauf
achten, dass der Fachbetrieb mit dem notwendigen Equipment, insbesondere
mit Straßenreinigungsfahrzeugen in geeigneten Größen, ausgestattet und
in der Lage ist, auch Winterdienste zuverlässig zu übernehmen“, rät
Eickholz und empfiehlt: „Da diese Transparenz meist schwierig
darzustellen ist, sollte zumindest eine Referenzliste erbeten werden".
Falls kein Dienstleister beauftragt wird, sollte immer genug
Streumittel/ Räumequipment griffbereit sein.
Dachrinnen reinigen:
Laub sammelt sich in Regenrinnen und Fallrohren. Verstopfte und
überlaufende Dachrinnen führen häufig zu Durchnässungsschäden an der
Fassade. Auch wenn Laub mit Tauwasser in der Regenrinne gefriert, kann
diese platzen. Die Immobilie nimmt folglich Schaden und Geld muss für
Instandsetzung investiert werden. Die Dachrinnenreinigung und auch die
Reinigung der Fallrohre sollte deshalb nicht vernachlässigt werden.
„Arbeiten auf dem Dach sind nicht ungefährlich. Nicht nur aus Gründen
der Arbeitssicherheit sowie zur Vermeidung von Folgeschäden sollte
deshalb ausschließlich auf professionelle Fachbetriebe zurückgegriffen
werden. So sind beispielsweise auch unsere Teams mit modernstem
Equipment ausgestattet und darin geschult auch Dächer von Eiszapfen
sowie von Schneelast zu befreien“, ergänzt Marc Eickholz.
Fenster, Türen und Dach überprüfen:
Empfehlenswert ist vor Winterbeginn die Fassade auf Risse sowie
Dachziegel bzw. Flachdach auf Beschädigungen hin zu überprüfen. In
Putzrisse sowie beschädigte Dachziegel kann Wasser eindringen. Es
gefriert und dehnt sich dabei um etwa 10 Prozent aus. Der Putz wird dann
regelrecht von der Mauer gesprengt. Auch die Dichtungen von Türen und
Fenstern nicht vergessen und gegebenenfalls erneuern lassen, um
Heizkosten zu senken und Zugluft zu vermeiden.
Trinkwasseranlagen abstellen:
Trinkwasseranlagen, die außerhalb von Gebäuden, beispielsweise
Springbrunnen oder Bewässerungsanlagen, oder in nicht frostsicheren
Räumen installiert sind, sollten entleert und abgestellt werden, sofern
diese nicht benötigt und entsprechend mit einer Begleitheizung
ausgestattet sind.
Heizungs- und Lüftungsanlagen reinigen und warten lassen:
Grundsätzlich sollten Heizelemente, Thermostatventile sowie elektrische
Bau- und Regelteile an Heizungs- und Lüftungsanlagen auf ihre Funktion
hin überprüft werden. Dazu gehört es auch, Heizregister in der RLT zu
reinigen, das Heizungssystem zu warten und umweltfreundlich
einzustellen. Denn eine optimierte Heizkurve spart Energiekosten und
Geldbeutel zugleich. Bei Heizplatten und Heizkörpern werden die
Zwischenräume mit speziellen Absauggeräten gereinigt. Das dient der
Hygiene und besseren Wärmeübertragung an den Raum und folglich
niedrigeren Heizkosten. „Je nach Bauart sind Maßnahmen zu ergreifen,
dass der Wärmetauscher bei Luftheizungsanlagen nicht einfriert. Die
Luftverteilung der Anlagen sollte zugfrei und ein effektiver
Wärmeverteilungsgrad eingestellt sein“, gibt Marc Eickholz einen Tipp
und ergänzt: „Keine Sorge übrigens bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, die
außerhalb des Hauses stehen. Diese sind mit einer automatischen
Abtaufunktion vor Frost geschützt.“ Übrigens: Auch bei Leerstand im
Gebäude je nach Bedarf heizen, denn kalte Luft nimmt weniger
Feuchtigkeit auf. Diese setzt sich dann an den ausgekühlten Wänden ab
und begünstigt Schimmelbildung.
Weitere Informationen unter www.niederberger-gruppe.de
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