Beim Wintercheck von Immobilien gebäudetechnische Anlagen nicht vergessen!

Köln – Von O bis O: Die aus dem Straßenverkehr bekannte Regelung in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umzusatteln – nämlich von Oktober bis Ostern – gilt auch für Immobilien und ihre gebäudetechnischen Anlagen. „Frost und Schnee können Betriebsausfälle bei der Gebäudetechnik verursachen. Dies führt zu hohen Kosten aufgrund von Frost- und Wasserschäden sowie erhöhtem Energieverbrauch. Das gilt bei Betriebs- und Werkstätten wie Wohngebäuden gleichermaßen“, warnt Marc Eickholz, Leiter der Abteilung Facility Management bei der Niederberger Gruppe, und rät dazu, spätestens im Oktober Maßnahmen für eine sichere Nutzung von Immobilien in den Wintermonaten zu ergreifen.

Gehwege, Hofflächen, Parkplätze, Ein- und Ausfahrten sowie Durchgänge Laubfrei halten:
Feuchtes Laub erhöht die Sturzgefahr. Da bundesweit die meisten Gemeinden die Pflicht zur Gehwegreinigung an die Immobilienbesitzer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften übertragen haben, sollten sich Hausverwaltungen frühzeitig um Fachbetriebe kümmern. „Am besten darauf achten, dass der Fachbetrieb mit dem notwendigen Equipment, insbesondere mit Straßenreinigungsfahrzeugen in geeigneten Größen, ausgestattet und in der Lage ist, auch Winterdienste zuverlässig zu übernehmen“, rät Eickholz und empfiehlt: „Da diese Transparenz meist schwierig darzustellen ist, sollte zumindest eine Referenzliste erbeten werden". Falls kein Dienstleister beauftragt wird, sollte immer genug Streumittel/ Räumequipment griffbereit sein.

Dachrinnen reinigen:
Laub sammelt sich in Regenrinnen und Fallrohren. Verstopfte und überlaufende Dachrinnen führen häufig zu Durchnässungsschäden an der Fassade. Auch wenn Laub mit Tauwasser in der Regenrinne gefriert, kann diese platzen. Die Immobilie nimmt folglich Schaden und Geld muss für Instandsetzung investiert werden. Die Dachrinnenreinigung und auch die Reinigung der Fallrohre sollte deshalb nicht vernachlässigt werden. „Arbeiten auf dem Dach sind nicht ungefährlich. Nicht nur aus Gründen der Arbeitssicherheit sowie zur Vermeidung von Folgeschäden sollte deshalb ausschließlich auf professionelle Fachbetriebe zurückgegriffen werden. So sind beispielsweise auch unsere Teams mit modernstem Equipment ausgestattet und darin geschult auch Dächer von Eiszapfen sowie von Schneelast zu befreien“, ergänzt Marc Eickholz.

Fenster, Türen und Dach überprüfen:
Empfehlenswert ist vor Winterbeginn die Fassade auf Risse sowie Dachziegel bzw. Flachdach auf Beschädigungen hin zu überprüfen. In Putzrisse sowie beschädigte Dachziegel kann Wasser eindringen. Es gefriert und dehnt sich dabei um etwa 10 Prozent aus. Der Putz wird dann regelrecht von der Mauer gesprengt. Auch die Dichtungen von Türen und Fenstern nicht vergessen und gegebenenfalls erneuern lassen, um Heizkosten zu senken und Zugluft zu vermeiden.

Trinkwasseranlagen abstellen:
Trinkwasseranlagen, die außerhalb von Gebäuden, beispielsweise Springbrunnen oder Bewässerungsanlagen, oder in nicht frostsicheren Räumen installiert sind, sollten entleert und abgestellt werden, sofern diese nicht benötigt und entsprechend mit einer Begleitheizung ausgestattet sind.

Heizungs- und Lüftungsanlagen reinigen und warten lassen:
Grundsätzlich sollten Heizelemente, Thermostatventile sowie elektrische Bau- und Regelteile an Heizungs- und Lüftungsanlagen auf ihre Funktion hin überprüft werden. Dazu gehört es auch, Heizregister in der RLT zu reinigen, das Heizungssystem zu warten und umweltfreundlich einzustellen. Denn eine optimierte Heizkurve spart Energiekosten und Geldbeutel zugleich. Bei Heizplatten und Heizkörpern werden die Zwischenräume mit speziellen Absauggeräten gereinigt. Das dient der Hygiene und besseren Wärmeübertragung an den Raum und folglich niedrigeren Heizkosten. „Je nach Bauart sind Maßnahmen zu ergreifen, dass der Wärmetauscher bei Luftheizungsanlagen nicht einfriert. Die Luftverteilung der Anlagen sollte zugfrei und ein effektiver Wärmeverteilungsgrad eingestellt sein“, gibt Marc Eickholz einen Tipp und ergänzt: „Keine Sorge übrigens bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, die außerhalb des Hauses stehen. Diese sind mit einer automatischen Abtaufunktion vor Frost geschützt.“ Übrigens: Auch bei Leerstand im Gebäude je nach Bedarf heizen, denn kalte Luft nimmt weniger Feuchtigkeit auf. Diese setzt sich dann an den ausgekühlten Wänden ab und begünstigt Schimmelbildung.

Weitere Informationen unter www.niederberger-gruppe.de


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