Legionellen-Checks: Spezialisten ziehen positives Fazit über die Umsetzung neuer Trinkwasserhygiene-Bestimmungen
Köln - Was für öffentliche Gebäude schon länger
verpflichtend war, gilt seit Jahresbeginn auch für Mehrfamilienhäuser:
Auch hier ist nun regelmäßig das Trinkwasser auf Legionellen zu
überprüfen. Die Frist zur Erstprüfung, die die neue
Trinkwasserverordnung dahingehend vorsieht, lief bereits zum 31.
Dezember 2013 ab. Die Spezialisten der Niederberger-Gruppe, die
Immobilieneigentümern beziehungsweise den von ihnen beauftragten
Hausverwaltern zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben einen speziellen
Wasserbeprobungsservice anbieten, ziehen ein positives Fazit über die
Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben.
"Die neue Verordnung wurde sehr gut umgesetzt. Sollten jetzt noch
Erstbeprobungen durchgeführt werden müssen, dann liegt es meist daran,
dass der Eigentümer kurz vor Jahresende gewechselt hat und die Beprobung
nicht mehr auf seine Kosten durchführen lassen wollte", erklärt Stefan
Kerkow. Er ist einer der Techniker der Niederberger-Gruppe, die
bundesweit im Kundenauftrag Wasserproben in Gebäuden fachmännisch
entnehmen und diese in Zusammenarbeit mit staatlich akkreditierten
Laboren analysieren.
Stefan Kerkow verweist aber zugleich auf die Fristen der Nachbeprobungen
bei Grenzwertüberschreitungen, die vielen Betroffenen noch nicht
hinreichend bekannt seien. Tatsächlich sind zwischen den Bundesländern
unterschiedliche Beprobungsintervalle festzustellen. In Berlin
beispielsweise soll der Legionellen-Check grundsätzlich ein Mal jährlich
durchgeführt werden. Diese Frist wird bei unauffälligen Proben jedoch
durch Vorgabe des zuständigen Gesundheitsamtes auf alle drei Jahre
ausgeweitet.
Werden Grenzwertüberschreitungen bei der Beprobung festgestellt,
informiert die Niederberger-Gruppe die Eigentümer beziehungsweise
Hausverwalter umgehend und prüft die Ursachen. Diese könnten
beispielsweise in zu geringen Temperaturen im Speicher oder in einem zu
hohen Temperaturunterschied zur Zirkulationsleitung liegen. "Diese Werte
sehen wir natürlich schon bei der Probennahme und weisen unsere Kunden
sofort darauf hin. Abhängig von der Höhe der Überschreitung ist es in
den meisten Fällen schon ausreichend, die Temperatur für eine thermische
Desinfektion hochzufahren und das System ordentlich durchzuspülen",
führt Stefan Kerkow aus.
Zudem könne eine Prüfung der Anlage auf Sack- oder Totleitungen
erfolgen, in denen Wasser nicht zirkuliert und damit verkeimt, so der
Experte. Es sind gerade diese Keimnester, die eine dauerhafte Sanierung
der Anlage verhindern und dann immer wieder zu auffälligen Befunden
führen können.
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