Sauberes Trinkwasser: Auch Mehrfamilienhäuser müssen künftig auf Legionellen geprüft werden

Köln – Es bleibt dabei: Eigentümer und Vermieter vieler Gebäude müssen das Trinkwasser in ihren Einrichtungen unter bestimmten technischen Voraussetzungen regelmäßig an verschiedenen, repräsentativen Stellen auf Legionellen überprüfen. An entsprechenden Untersuchungs-, Anzeige- und Nachweispflichten, die mit der neuen Trinkwasserverordnung am 1. November 2011 in Kraft traten, hält der Bundesrat fest. Allerdings hat die Länderkammer in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2012 den Gebäudeeignern mehr Zeit gegeben, ihren Verpflichtungen nachzukommen. So ist die Frist für die Erstprüfung um mehr als ein Jahr verlängert worden und läuft damit erst Ende 2013 aus.

"Solange sollten gerade auch Vermieter von Mehrfamilienhäusern, die oftmals ebenfalls unter die neuen gesetzlichen Bestimmungen fallen, allerdings nicht warten", empfiehlt Marc-André Eickholz gerade mit Blick auf viele Wohnungsbaugesellschaften. "Gerade diese unterhalten meist einen sehr großen Gebäudebestand, der naturgemäß allein schon aufgrund der Vielzahl an Trinkwasserinstallationen mehr Zeit bei der Probenentnahme und labortechnischen Untersuchung bedingt." Er ist Leiter der Abteilung Facility Management bei der NIEDERBERGER Gruppe, die sich bereits jetzt im Kundenauftrag bundesweit in Gebäuden auf "Legionellen-Jagd" befindet.

Mit den Legionellen-Checks reagiert der Gesetzgeber auf eine weitgehend unterschätzte Gefahrenquelle: Denn die Bakterien fühlen sich gerade in warmem Trinkwasser besonders wohl und vermehren sich hier rasant. Beim Duschen und Baden können die Legionellen in die Lunge geraten und hier eine Lungenentzündung verursachen. Allein in Berlin wurden in diesem Jahr schon 47 Fälle derartiger Infektionen gemeldet. Laut den Experten des Robert-Koch-Instituts liegt die Dunkelziffer jedoch deutlich höher. Sie gehen von bundesweit bis zu 20.000 Infektionen pro Jahr aus.

Im Rahmen ihres Wasserbeprobungsservices unterstützt die NIEDERBERGER Gruppe auch Vermieter von Mehrfamilienhäusern dabei, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. "Wir wissen, dass gerade Wohnungsbaugesellschaften derzeit eigenes Personal fehlt, das über die für die Wasserbeprobung notwendigen Kompetenzen verfügt", so Marc-André Eickholz. Der bundesweit agierende Gebäudedienstleister entsendet daher seine Teams – bestehend aus spezialisierten Fachkräften und nach VDI 6023 geschulten Ingenieuren –, um nach den Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung die Wasserproben in den Gebäuden zu entnehmen. Diese werden dann im nächsten Schritt zur Analyse an das akkreditierte Labor der IWW Zentrum Wasser in Mülheim an der Ruhr gegeben. Der wissenschaftliche Kooperationspartner der NIEDERBERGER Gruppe ist eine der staatlich anerkannten und in der amtlichen Landesliste geführten Untersuchungsstellen für die Auswertung von Wasserproben.

Eine positive Nachricht für Vermieter und Gebäudeeigentümer hat der leitende Facility Manager des Gebäudedienstleisters aber auch noch zu vermelden: "Die Legionellen-Prüfung muss, so hat der Bundesrat ebenfalls entschieden, nicht – wie bisher vorgesehen – jedes Jahr sondern nur alle drei Jahre durchgeführt werden."

Weitere Informationen rund um die Wasserbeprobung und den Legionellen-Check finden Interessenten in den Merkblättern der NIEDERBERGER Gruppe unter www.niederberger-gruppe.de/informationen/downloads.html

Presse-Kontakt:

PresseDesk
Tel.: 030 / 530 47 73-0
E-Mail: niederberger@pressedesk.de

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