Schnee adé: Der Februarschnitt geht weiter
Es taut in Deutschland – und unsere Spezialisten aus der Grünanlagenpflege geben jetzt noch einmal so richtig Gas. Zwar liegen wir im Zeitplan, allerdings haben wir nur noch bis Ende Februar Zeit, noch einige Hecken, Büsche und Gehölze zurückzuschneiden. Diese dürfen generell nicht zwischen dem 1. März und 30. September zurückgeschnitten werden.
Aus holzbiologischer Sicht ist der Februarschnitt die ideale Zeit, um im Frühling ein kräftiges und gesundes Austreiben zu fördern. Zudem ist zu Beginn der Vegetationsperiode die Wundheilung am besten. Voraussetzung ist natürlich frostfreie Witterung.
Abgrenzung zum ganzjährigen Baumschnitt: Den Baumschnitt in Kleingarten- und Grünanlagen wie Parks, auf Sportplätzen und Friedhöfen dürfen wir hingegen auch nach dem 1. März durchführen, so lange es sich nicht um eine Nist- und Ruhestätte handelt. Vorzugsweise führen wir diese Arbeiten aber auch im Frühjahr aus, um Folgeschäden nach einer Schnitteinwirkung so gering wie möglich zu halten.
Weitere Informationen unter: www.niederberger.de
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