Schneeverwehungen, Dachlawinen, Eiszapfen: Schneeräumpflicht betrifft auch das Dach!

Köln / Berlin – Auch wenn die momentane Wetterlage noch nicht an die weiße Pracht denken lässt, so sollten sich Hausbesitzer bzw. Verfügungsberechtigte unbedingt die Frage stellen, wer ihre Verkehrsflächen, Wege und Dächer im Winter von Eis und Schnee freihält. Denn die Schneeräumung ist eine Pflicht, die die Kommunen auf Immobilieneigentümer übertragen haben. Versäumnisse im Winterdienst können mit hohen Schadenersatzforderungen – unabhängig ob Personen- oder Sachschaden – einhergehen.

Und zur Schneeräumpflicht gehört auch das Dach. Taut der Schnee erst einmal an und gefriert wieder, wird es richtig gefährlich: Dann wird die Schneelast schnell mehrere Tonnen schwer und kann zu Schäden am Dach und im schlimmsten Falle zu Dacheinstürzen führen. Gefährdet sind hier besonders Gebäude mit Flachdach. Die zulässige Schneelast ist übrigens nicht von der Schneehöhe abhängig, sondern vom Schneegewicht: „Pulverschnee ist viel leichter als Nassschnee. Beispielsweise bringt 10 Zentimeter frischer Pulverschnee etwa 10 Kilo je Quadratmeter auf die Waage. Die gleiche Höhe Nassschnee wiegt aber schon rund 40 Kilo je Quadratmeter, während eine 10 Zentimeter dicke Eisschicht 90 Kilo wiegt“, informiert Siegfried Ruhkamp, Gebäudereinigermeister und Betriebsleiter bei der Niederberger Gruppe am Standort Köln. Seine Winterdienstler bestimmen deshalb durch exakte Messverfahren das tatsächliche Schneegewicht.

Tückisch sind vor allem Schneeverwehungen auf Flachdächern, weil das Gewicht dann unterschiedlich verteilt ist, sowie von Schnee und Eis überdeckte Dacheinbauten, die nicht betreten werden dürfen. „Daher raten wir aus Sicherheitsgründen, besser nicht den Hausmeister auf´s Dach zu schicken, sondern die Dachräumung Fachleuten zu überlassen. Leider erleben wir aber jedes Jahr, dass wir zu spät mit Dachräumungen beauftragt werden, so dass wir dann selbst nicht mehr gefahrlos ein Dach betreten können. Muss jedoch erst einmal die Feuerwehr anrücken, wird es richtig teuer für Immobilienbesitzer“, sagt Ruhkamp. Sein Kollege vom Berliner Betrieb macht auf die Gefahren von herabfallenden Eiszapfen aufmerksam: „Es mag vergleichsweise harmlos aussehen, wenn Eiszapfen von Dachrinnen herabhängen. Beginnen sie jedoch zu tauen, rauschen in Sekundenbruchteilen mehrere Kilo auf vorbeigehende Passanten und können sie sehr schwer verletzen“, ergänzt Peter Hollmann, Betriebsleiter des Berliner Standorts der Niederberger Gruppe. Deshalb gehört auch die professionelle Eiszapfenentfernung mit zum Winterdienstrepertoire sämtlicher Betriebe des Dienstleisters für Facility Management.

Was hilft? Das Dach im Herbst einer gründlichen Wartung und Reinigung unterziehen. „Bei Flachdächern beispielsweise den Dachentwässerungseinrichtungen ein besonderes Augenmerk schenken. Sie müssen nicht nur in ausreichender Anzahl vorhanden sein, sie dürfen auch weder durch Laub verstopft noch defekt sein, damit Tau- und Regenwasser abfließen kann. Bei Schrägdächern sind besonders die Schneefanggitter zu kontrollieren, um für bestmöglichen Schutz vor Dachlawinen zu sorgen“, meint Hollmann.

Weitere Informationen über die Niederberger Gruppe unter: www.niederberger-gruppe.de


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