Schneeverwehungen, Dachlawinen, Eiszapfen: Schneeräumpflicht betrifft auch das Dach!
Köln / Berlin – Auch wenn die momentane Wetterlage noch nicht an die
weiße Pracht denken lässt, so sollten sich Hausbesitzer bzw.
Verfügungsberechtigte unbedingt die Frage stellen, wer ihre
Verkehrsflächen, Wege und Dächer im Winter von Eis und Schnee freihält.
Denn die Schneeräumung ist eine Pflicht, die die Kommunen auf
Immobilieneigentümer übertragen haben. Versäumnisse im Winterdienst
können mit hohen Schadenersatzforderungen – unabhängig ob Personen- oder
Sachschaden – einhergehen.
Und zur Schneeräumpflicht gehört auch das Dach. Taut der Schnee erst
einmal an und gefriert wieder, wird es richtig gefährlich: Dann wird die
Schneelast schnell mehrere Tonnen schwer und kann zu Schäden am Dach
und im schlimmsten Falle zu Dacheinstürzen führen. Gefährdet sind hier
besonders Gebäude mit Flachdach. Die zulässige Schneelast ist übrigens
nicht von der Schneehöhe abhängig, sondern vom Schneegewicht:
„Pulverschnee ist viel leichter als Nassschnee. Beispielsweise bringt 10
Zentimeter frischer Pulverschnee etwa 10 Kilo je Quadratmeter auf die
Waage. Die gleiche Höhe Nassschnee wiegt aber schon rund 40 Kilo je
Quadratmeter, während eine 10 Zentimeter dicke Eisschicht 90 Kilo
wiegt“, informiert Siegfried Ruhkamp, Gebäudereinigermeister und
Betriebsleiter bei der Niederberger Gruppe am Standort Köln. Seine
Winterdienstler bestimmen deshalb durch exakte Messverfahren das
tatsächliche Schneegewicht.
Tückisch sind vor allem Schneeverwehungen auf Flachdächern, weil das
Gewicht dann unterschiedlich verteilt ist, sowie von Schnee und Eis
überdeckte Dacheinbauten, die nicht betreten werden dürfen. „Daher raten
wir aus Sicherheitsgründen, besser nicht den Hausmeister auf´s Dach zu
schicken, sondern die Dachräumung Fachleuten zu überlassen. Leider
erleben wir aber jedes Jahr, dass wir zu spät mit Dachräumungen
beauftragt werden, so dass wir dann selbst nicht mehr gefahrlos ein Dach
betreten können. Muss jedoch erst einmal die Feuerwehr anrücken, wird
es richtig teuer für Immobilienbesitzer“, sagt Ruhkamp. Sein Kollege vom
Berliner Betrieb macht auf die Gefahren von herabfallenden Eiszapfen
aufmerksam: „Es mag vergleichsweise harmlos aussehen, wenn Eiszapfen von
Dachrinnen herabhängen. Beginnen sie jedoch zu tauen, rauschen in
Sekundenbruchteilen mehrere Kilo auf vorbeigehende Passanten und können
sie sehr schwer verletzen“, ergänzt Peter Hollmann, Betriebsleiter des
Berliner Standorts der Niederberger Gruppe. Deshalb gehört auch die
professionelle Eiszapfenentfernung mit zum Winterdienstrepertoire
sämtlicher Betriebe des Dienstleisters für Facility Management.
Was hilft? Das Dach im Herbst einer gründlichen Wartung und Reinigung
unterziehen. „Bei Flachdächern beispielsweise den
Dachentwässerungseinrichtungen ein besonderes Augenmerk schenken. Sie
müssen nicht nur in ausreichender Anzahl vorhanden sein, sie dürfen auch
weder durch Laub verstopft noch defekt sein, damit Tau- und Regenwasser
abfließen kann. Bei Schrägdächern sind besonders die Schneefanggitter
zu kontrollieren, um für bestmöglichen Schutz vor Dachlawinen zu
sorgen“, meint Hollmann.
Weitere Informationen über die Niederberger Gruppe unter: www.niederberger-gruppe.de
Brohler Str. 13
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