UPDATE: Corona-Tests für Personal
Mit der angepassten Corona-Arbeitsschutzverordnung sind alle Betriebe der Niederberger Gruppe seit 20. April verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Test für einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten. Für Gruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sind zwei Testangebote pro Woche ausdrücklich vorgeschrieben.
Unsere Beschäftigten können sich in ihren Betrieben Dienstag und Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr freiwillig testen lassen. Um Wartezeiten zu verhindern, ist eine Terminvereinbarung im Betrieb notwendig. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Kollegen am Empfang.
Das von der Bundesregierung vorgeschriebene Testangebot gilt vorläufig bis Ende Juni 2021.
Zwar können solche Corona-Tests helfen, Infektionen frühzeitig zu entdecken, was wir ausdrücklich als gut und richtig empfinden. Wenngleich ein negatives Testergebnis kein Garant dafür ist, dass die Person nicht doch bereits infiziert ist. Bei mehr als 3800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstehen unseren Betrieben dadurch Kosten in Höhe von mehr als 250.000 Euro bis Ende Juni – und zwar kalkuliert nur für einen Corona-Test pro Woche. „Die Gesundheit unserer Mitarbeiter hat allerhöchste Priorität. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht hat die Verpflichtung, bis zu zwei Tests pro Woche anzubieten, in unserer Branche teils gravierende Auswirkungen. Denn die Kosten aus der gesetzlichen Testpflicht, die wir als Arbeitgeber allein zu tragen haben, stehen in keiner Relation mehr zum Umsatz, der oft kleinteilig durch eine Vielzahl von Teilzeitbeschäftigten und einigen geringfügig Beschäftigten erwirtschaftet wird. Dennoch sind wir gesetzlich verpflichtet, auch ihnen bis zu zwei Testangebote pro Woche zu unterbreiten. Auf den Punkt gebracht, steigen damit die Personalkosten vor allem in diesen beiden Lohngruppen unverhältnismäßig. Aus diesem Grund halten wir eine Kostenübernahme durch Bund oder Länder für zwingend notwendig“, sagt Holger Eickholz, Geschäftsführer der Niederberger Gruppe.
Unsere Betriebe stehen vor der Herausforderung, nicht nur die verlangten Tests in ausreichender Menge zu beschaffen, sondern auch Nachweise über die Beschaffung der Tests oder Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten vier Wochen lang aufbewahren.
UPDATE: Stand 21.04.2021
Weitere Informationen unter: www.niederberger.de
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